Zwielicht möchte eine Gilde sein, die ihr aktiv und demokratisch mitgestaltet. Deshalb wollen wir über die wichtigen Dinge mit euch abstimmen um damit das Beste für uns alle rauszuholen.
Stimmberechtigt sind alle Vollmitglieder (also sobald ihr in den Inneren Zirkel gelassen werdet), Mitglieder des Äusseren Zirkels dürfen ihre Meinung zum jeweiligen Thema gerne schreiben aber nicht mit abstimmen.
Natürlich kann nicht über Alles abgestimmt werden, dies wäre auf Dauer einfach zu inneffizient -> deshalb sind heikle Entscheidungen dem Rat der Alten und dem Gildenobersten vorbehalten.
Jedes feste Mitglied hat das Recht für die Gilde bindende Abstimmungen zu starten.
Einige Dinge sind dabei jedoch zu beachten:
Abstimmungen im Urnengang (Allgeime Abstimmungen)
Eine Woche zuvor muss ein Beitrag im Saal der Wächter erstellt werden, in dem zur Diskussion über das entsprechende Thema aufgerufen wird.
Die Abstimmung endet entweder wenn das Ergebniss auch durch noch fehlende Stimmen nicht mehr abänderbar ist, oder nach Ablauf einer Woche.
Abstimmungen über Probemitglieder
Die Abstimmung startet nach erfolgter Einladung und läuft mindestens 2 Wochen.
Der Neuling bleibt solange auf Probe bis mehr als die Hälfte der Vollmitglieder entweder für oder gegen eine Aufnahme sind.
Abstimmung bei einem Veto zu einer Bewerbung
Die Abstimmung startet nachdem der Vetoeinspruch durch einen Beschützer/Erwählten geprüft wurde und sich die Verdachtsmomente verifizieren ließen.
Die Abstimmung endet nach Ablauf von 4 Tagen.
Abstimmungen über Beschützer
Sollte es mehr Interessenten als Beschützerpositionen geben, startet die Abstimmung am ersten des kommenden Monats.
Die Abstimmung endet nach Ablauf einer Woche.
Die ersten 10 Bewerbungen des vorherigen Monats werden in die Abstimmung aufgenommen.
Es ist möglich mehrere Stimmen abzugeben.
Abstimmungen über Handwerksmeister
Die Abstimmung startet sobald das Ziel der letzten Untertützung kurz bevor steht, oder erreicht wurde.
Die Abstimmung endet nach Ablauf einer Woche.
Stimmenmehrheit
Manche Wahlmöglichkeiten benötigen Stimmenmehrheit (also über 50% der Gesamtstimmen) um bindend zu werden. Sollte die Stimmenmehrheit nicht erreicht werden, wird die normale Wahlmöglichkeit mit den meisten Stimmen in dieser Abstimmung bindend.
Von dieser Regelung betroffen sind "Ja" und "Nein" bei Abstimmungen über Probemitglieder und verschiedene Einzelfälle.
Entsprechende Wahlmöglichkeiten sind durch einen * markiert.